Fällsaison Oktober bis Februar – jetzt Termin sichern

    Baumfällung in Reinfeld & Umgebung – sicher, sauber, fachkundig

    Baum fällen lassen in Reinfeld, Bad Oldesloe, Lübeck und ganz Stormarn. Fachkunde nach AS Baum I – alles aus einer Hand, vom Fällen bis zum Abtransport.

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    Beispielbild einer Fichte für Baumfällarbeiten in Reinfeld
    Fachkunde AS Baum I
    Lokal aus Reinfeld
    Grundstück wird sauber hinterlassen
    Betriebshaftpflicht vorhanden

    Unsere Leistungen rund um die Baumfällung

    Wir übernehmen Baumfällarbeiten vom Boden aus – von der ersten Beurteilung bis zum sauberen Abtransport.

    Baumfällung auf Grundstücken

    Wir fällen Laub- und Nadelbäume in Gärten und auf Grundstücken, wenn sie sich vom Boden aus kontrolliert zu Fall bringen lassen. Dazu gehören zum Beispiel Tannen, Fichten und Birken – auch mit mehr als 20 cm Stammdurchmesser.

    Geschädigte Bäume fällen

    Abgestorbene, kranke oder durch Sturm geschädigte Bäume fällen wir nach einer Beurteilung vor Ort. Dabei prüfen wir zuerst Standraum, Fallrichtung und erkennbare Gefahren.

    Sturmholz aufarbeiten

    Umgestürzte Bäume und Sturmholz arbeiten wir mit der Motorsäge vom Boden aus auf. Der Arbeitsbereich wird vor Beginn abgesichert.

    Holz in Kaminholzlänge sägen

    Auf Wunsch zersägen wir den Stamm in handliche Kaminholzlängen. Das Holz bleibt dann ordentlich zusammengelegt bei Ihnen auf dem Grundstück.

    Abtransport und Entsorgung

    Wenn Sie das Holz nicht behalten möchten, transportieren wir Stammstücke und Grünschnitt ab. Das Grundstück wird nach Abschluss der Arbeiten sauber hinterlassen.

    Hilfe bei der Genehmigungsfrage

    Wir unterstützen Sie bei der Prüfung, ob für Ihren Baum eine Genehmigung nötig ist. Maßgeblich sind die örtliche Baumschutzsatzung, Baumart und Stammumfang; den Antrag stellt der Grundstückseigentümer.

    Unser Arbeitsbereich: Die Fachkunde nach AS Baum I umfasst das Fällen und Aufarbeiten mit der Motorsäge vom Boden aus. Bäume, die wegen Haus, Leitung, Straße oder fehlendem Fallraum nur stückweise abgetragen werden können, übernehmen wir nicht.

    So läuft Ihre Baumfällung ab

    Ihre Baumfällung beginnt mit wenigen Angaben und endet mit einer aufgeräumten Fläche.

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      Anfrage mit Foto

      Sie senden uns die wichtigsten Angaben und möglichst ein Foto des Baumes und seiner Umgebung.

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      Besichtigung & Angebot

      Wir besichtigen den Baum kostenlos vor Ort und erstellen anschließend ein schriftliches Angebot.

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      Satzung & Genehmigung

      Wir prüfen mit Ihnen, ob die örtliche Baumschutzsatzung greift und eine Genehmigung erforderlich ist.

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      Sichere Fällung

      Am vereinbarten Termin sichern wir den Arbeitsbereich ab und fällen den Baum kontrolliert vom Boden aus.

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      Zersägen & Aufräumen

      Wir sägen das Holz nach Wunsch zu, räumen die Fläche auf und übernehmen den vereinbarten Abtransport.

    Wann darf man Bäume fällen?

    Bäume werden am besten von Oktober bis Ende Februar gefällt, weil § 39 Bundesnaturschutzgesetz Fällungen außerhalb des Waldes vom 1. März bis 30. September grundsätzlich untersagt.

    Für Hausgärten gibt es Ausnahmen, doch der Artenschutz gilt immer: Brütende Vögel und andere geschützte Tiere dürfen nicht gestört werden. Deshalb planen wir reguläre Baumfällarbeiten in der Fällsaison.

    Ob zusätzlich eine Genehmigung nötig ist, hängt von Gemeinde, Baumart und Stammumfang ab. Reinfeld und weitere Orte im Kreis Stormarn haben eigene Baumschutzsatzungen; wir klären die Prüfung bei der kostenlosen Besichtigung mit Ihnen.

    Baumfällung in Reinfeld, Bad Oldesloe, Lübeck & Umgebung

    Für eine Baumfällung in Reinfeld und den umliegenden Orten kommen wir zur Besichtigung direkt auf Ihr Grundstück.

    Kurze Wege helfen bei der Terminplanung und bei Rückfragen zur örtlichen Baumschutzsatzung. Auch für Baumfällarbeiten in Bad Oldesloe, Lübeck und im Kreis Stormarn können Sie uns anfragen.

    • Reinfeld (Holstein)
    • Bad Oldesloe
    • Lübeck
    • Stockelsdorf
    • Zarpen
    • Heilshoop
    • Badendorf
    • Wesenberg
    • Hamberge
    • Mönkhagen
    • Rehhorst
    • Barnitz
    • Pölitz
    • Rethwisch
    • Meddewade
    • Ahrensbök
    • Bad Segeberg

    Häufige Fragen zur Baumfällung

    Hier finden Sie kurze Antworten zu Saison, Genehmigung, Kosten und Ablauf.

    Von Oktober bis Ende Februar. Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) verbietet vom 1. März bis 30. September grundsätzlich das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes. Für Hausgärten gibt es Ausnahmen, aber brütende Vögel und andere geschützte Tiere dürfen nie gestört werden. Deshalb fällen wir in der Saison von Oktober bis Februar.

    Baumfällung anfragen

    Senden Sie uns die Eckdaten und ein Foto; wir melden uns zur kostenlosen Besichtigung bei Ihnen.

    Hilft uns bei der Prüfung der Baumschutzsatzung.

    JPG, PNG oder WebP, maximal 10 MB.

    Termin für die Fällsaison anfragen

    Für eine erste Einschätzung reichen ein kurzer Anruf und ein Foto des Baumes.

    Jetzt anrufen: 01522 7493764
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